Stellungnahme öffentliche Planauflage Areal "Wolf"

Die Handelskammer beider Basel und der Logistikcluster Region Basel möchten mit ihrer gemeinsamen Stellungnahme auf Herausforderungen und Risiken aufmerksam machen und fordern das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt dazu auf, entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen.

Von Deborah Strub

Ausgangslage

Mit der Realisierung des trimodalen Güterumschlaghubs am Hafen Kleinhüningen werden auf dem Areal Wolf bestehende Logistikflächen für neue Nutzungen freigespielt. Dieser Umstand ist auf eine Prozessoptimierung am künftigen Hafenterminal Gateway Basel Nord (GBN) zurückzuführen. Ausgehend von diesen Prozessoptimierungen werden am Standort Wolf zukünftig zahlreiche Rangierarbeiten überflüssig. Die dadurch freiwerdenden Flächen sollen im Rahmen eines umfangreichen Transformationsprozesses der Wohn- und Gewerbenutzung zugänglich gemacht werden. Die vorliegende Planauflage legt nun erste verbindliche Eckpfeiler dieses Transformationsprozesses fest. Als Handelskammer beider Basel und Logistikcluster Region Basel äussern wir uns in einer gemeinsamen Stellungnahme zur laufenden Planauflage. 

Gemeinsam getragene Anliegen des Logistikcluster Region Basel und der Handelskammer beider Basel

Anpassungen am Lärmempfindlichkeitsstufenplan
Wir befürchten, dass es bei der praktischen Durchsetzung der neuen Lärmempfindlichkeitsstufe III zu Konflikten zwischen den Bewohnern im Westen, den Logistikern im Osten sowie den Bahnanlagen kommen wird. Aus Sicht der Handelskammer und des Logistikclusters muss zwingend sichergestellt sein, dass das Logistikareal im Osten sowie der Bahnbetrieb durch die neue Wohnsiedlung weder in ihrem Betrieb, noch in ihrer weiteren Entwicklung negativ beeinträchtigt werden. 

Nutzung der Schieneninfrastruktur durch Güterzüge
Gemäss Planauflage darf die südlich des Areals verlaufende Güterzuglinie 511 den notwendigen Sicherheitsabstand von 45 Metern zur Südfassade des Areals Wolf nicht unterschreiten. Nach Auskunft des Bau- und Verkehrsdepartements gilt dieser Sicherheitsabstand auch für Güterzüge, die auf der nördlich des Areals gelegenen Schieneninfrastruktur verkehren. Da unklar ist, wie dieser Abstand auf dem Nord-Ast eingehalten werden kann, befürchten wir Nutzungseinschränkungen. Wir bitten Sie daher, mögliche Konsequenzen vertieft zu prüfen und sicherzustellen, dass der Nord-Ast auch ich Zukunft vom Güterverkehr befahren werden kann.

Aufbau eines City-Logistik-Hubs
Der Ostteil des Areals wird auch in Zukunft durch den national kombinierten Verkehr und Freiverlad beansprucht werden. Zusätzlich zu diesen 15'000 m2 Logistikflächen sollen auch ausreichend Flächen für einen City-Logistik-Hub bereitgestellt werden. Bisher ist unklar, wo dieser Hub entstehen soll. Klar ist, dass eine leistungsfähige City-Logistik nicht ausschliesslich durch Cargo-Velos bewältigt werden kann. Eine Ansiedlung im Gewerbehof scheint damit ausgeschlossen. Wir bitten das Bau- und Verkehrsdepartement seine Vorstellungen eines leistungsfähigen City-Logistik-Hubs zu konkretisieren und Konflikte im Gewerbehof zu vermeiden. 

Umgestaltung der St. Jakobs-Strasse
Bei der Umgestaltung der St. Jakobs-Strasse in eine städtische Achse gilt es sicherzustellen, dass die Kapazitäten für alle Verkehrsmittel bestehen bleiben. Dies betrifft insbesondere den Güterverkehr. Für die Erschliessung des Logistikteils im Osten des Areals, inklusive Anbindung an das Autobahnnetz, bleibt die St. Jakobs-Strasse die zentrale Erschliessungsachse.

Weitere Anliegen der Handelskammer beider Basel

Bau eines intermodalen Mobilitätshubs
An einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan «Wolf» im Januar 2021, wurden von Seiten SBB Vorbehalte bezüglich einer Realisierung der S-Bahnhaltestelle «Wolf» geäussert. Diese ist jedoch fester Bestandteil des Bebauungsplans. Hier muss im Rahmen des Bebauungsplans Klarheit geschaffen werden. Insbesondere sollten alternative Bahnanbindungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Eine Möglichkeit könnte eine leistungsfähige Rollband-Anbindung an bestehende S-Bahnhaltestellen (z.B. Dreispitz) sein. Der Mehrwert einer für das Quartier konzipierten Fernbushaltestelle ist uns nicht ersichtlich. Die Handelskammer ist der Ansicht, dass primär eine Lösung für den Haupt-Fernbushub gesucht werden muss. Von der Idee, mehrere dezentrale Fernbushaltestellen aufzubauen, sind wir nicht überzeugt. Zudem bedauern wir, dass der Bau eines Quartierparkings nicht vorgesehen ist und stattdessen die maximal erstellbaren Parkplätze auf den Faktor 0.4 reduziert werden. Mit einem modernen Quartierparking könnten die umliegenden Quartiere vom Parksuchverkehr entlastet und der intermodulare Mobilitätshub in unmittelbarer Nähe zur Autobahn bereichert werden. Dadurch könnte letztlich auch das Stadtstrassennetz entlastet werden. Weil wir das vorliegende Konzept des intermodalen Mobilitätshubs als unzureichend beurteilen, bitten wir Sie, dieses von Grund auf neu zu konzipieren und auf unsere Anregungen einzugehen. 

Umsetzung des 2000-Watt-Ziels
Wir befürchten, dass das Ziel eines 2000-Watt-Quartiers die Nutzungsmöglichkeiten des Gewerbehofs massiv einschränkt. Aus den vorliegenden Unterlagen lassen sich die möglichen Nutzungseinschränkungen nicht abschätzen. Diese könnten aber bereits für Quartierdienstleister, wie beispielsweise Bäckereien, zur Herausforderung werden. Um die Folgen dieser Festsetzung besser abschätzen zu können, bitten wir Sie, entsprechende Untersuchungen zu möglichen Nutzungseinschränkungen nachzureichen. Falls sich die Einschränkungen als nicht verhältnismässig erweisen, muss der Gewerbehof vom 2000-Watt-Ziel ausgenommen werden.  

Umgang mit überschüssigen Biotopwertpunkten
Es ist erfreulich, dass die verloren gegangenen Naturwerte mit einem Überschuss von 119 Biotopwertpunkten kompensiert werden können. Dies darf nicht als Selbstverständlichkeit angesehen werden. Daher fordern wir, dass die überschüssigen Punkte in einen neu geschaffenen «Naturwertepool» eingespielt werden. Auf diesen Punktepool soll zukünftig bei der Kompensation anderer verloren gegangener Naturwerte zurückgegriffen werden können. Dieser Ansatz könnte über den Bebauungsplan «Wolf» hinaus als marktnahes Instrument zum Einsatz kommen, in dem Natur- und Umweltschutz Rechnung getragen und gleichzeitig eine zukunftsträchtige Stadtentwicklung ermöglicht wird.

Weiterführung der Autobahn ab dem Anschluss Basel City in Richtung Westen 
Mit der Transformation des Areals Wolf werden die zukünftigen Bauarbeiten und gegebenenfalls auch die Linienführung der Weiterführung der Autobahn ab dem Anschluss Basel City beeinflusst. Allfällige Mehrkosten müssen im Zusammenhang der Arealtransformation Wolf betrachtet werden und dürfen das Strassenprojekt nicht gefährden. 

Fazit

Sowohl die Handelskammer als auch der Logistikcluster sehen bei der Umsetzung der vorliegenden Planauflage einige Risiken. Daher fordern wir Sie auf, die von uns genannten Punkte zu optimieren respektive zu präzisieren. Gerne sind wir bereit, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Ausgehend von den Unterlagen und den geführten Gesprächen befürchten wir, dass eine zweckmässige Weiterentwicklung dieses Areals durch überhöhte und sich gegenseitig ausschliessende Ansprüche gefährdet wird.